• Chirurgische Gemeinschaftspraxis
    Dr. med. Jochen Gruber
    Chirurgie, Unfallchirurgie, D-Arzt, Sportmedizin, Chirotherapie
  • Chirurgische Gemeinschaftspraxis
    Dr. med. Thomas Loos
    Chirurgie, Unfallchirurgie, D-Arzt, Sportmedizin, Chirotherapie
  • Chirurgische Gemeinschaftspraxis
    Dr. med. Thomas Metzeler
    Chirurgie, Sportmedizin

Arbeitsunfälle

Durchgangsarzt = D-Arzt-Verfahren

Wir sind als Durchgangsärzte für die Behandlung von Arbeitsunfällen für die Berufsgenossenschaften zugelassen.

Nachfolgend einige Erklärungen und Beschreibungen was die Begriffe Durchgangsarzt, D-Arztverfahren, Berufsunfälle etc. meinen:

  • Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (=Berufsgenossenschaften) sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst bald nach dem Arbeitsunfall einsetzende schnelle und sachgemäße Heilbehandlung, insbesondere auch, soweit nötig, eine fachärztliche oder besondere unfallmedizinische Versorgung gewährleistet wird.
  • Der Durchführung dieser Aufgabe dient auch das Durchgangsarztverfahren.
  • Die Unternehmer, die Krankenkassen und die behandelnden Ärzte sind den Unfallversicherungsträgern gegenüber verpflichtet, alle arbeitsunfähigen oder voraussichtlich mehr als eine Woche behandlungsbedürftigen Unfallverletzten und die an Unfallfolgen wiedererkrankten Verletzten dazu anzuhalten, sich unverzüglich dem Durchgangsarzt vorzustellen.

Die Vorstellung erfolgt, sofern der Verletzte den Durchgangsarzt nicht schon aus eigenem Antrieb aufsucht,

  • durch die Unternehmer
  • durch die Krankenkassen
  • durch die behandelnden Ärzte und die Unfallversicherungsträger

Auf Grund der Untersuchung entscheidet der Durchgangsarzt, ob eine allgemeine/besondere Heilbehandlung erforderlich ist und leitet diese gegebenenfalls ein.

Der Durchgangsarzt soll bei den Verletzten, die er nicht in eigene Behandlung genommen hat, den Fortgang der Heilbehandlung durch Nachschau überwachen, soweit es aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Unfälle im privaten Bereich sind keine Arbeitsunfälle.

Mehr Informationen finden Sie hier: Landesverband Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenschaft